BQS-Bundesauswertung 2008
Hüftgelenknahe Femurfraktur
Basisauswertung
Entlassung I
Gesamt 2008
Gesamt 2007
Anzahl
%
Anzahl
%
selbständiges Gehen
bei Entlassung möglich
(gegebenenfalls auch mit
Gehhilfen)
75.531
76,4
72.455
75,0
wenn nein:
selbständiges Gehen
vor der Fraktur
8.163
35,0
8.833
36,5
selbständige
Versorgung in der
täglichen Hygiene bei
Entlassung möglich
(zum Beispiel Toilettengang,
Waschen)
69.122
69,9
66.447
68,7
wenn nein:
selbständige Versorgung
in der täglichen Hygiene
vor der Fraktur
5.979
20,1
6.743
22,3
Entlassung II
Gesamt 2008
Gesamt 2007
Entlassungsgrund¹
Anzahl
%
Anzahl
%
01:
regulär beendet
42.384
42,9
41.615
43,1
02:
nachstationäre Behandlung
vorgesehen
1.566
1,6
1.531
1,6
03:
aus sonstigen Gründen
115
0,1
122
0,1
04:
gegen ärztlichen Rat
186
0,2
185
0,2
05:
Zuständigkeitswechsel des
Kostenträgers
19
0,0
25
0,0
06:
Verlegung
7.397
7,5
6.930
7,2
07:
Tod
5.136
5,2
5.130
5,3
08:
Verlegung nach § 14
674
0,7
567
0,6
09:
in Rehabilitationseinrichtung
30.321
30,7
30.601
31,7
10:
in Pflegeeinrichtung
9.122
9,2
8.245
8,5
11:
in Hospiz
54
0,1
42
0,0
12:
interne Verlegung
1.343
1,4
1.159
1,2
13:
externe Verlegung zur
psychiatrischen Behandlung
86
0,1
83
0,1
14:
aus sonstigen Gründen, mit
nachstationärer Behandlung
12
0,0
15
0,0
15:
gegen ärztlichen Rat
10
0,0
13
0,0
16:
externe Verlegung
24
0,0
20
0,0
17:
interne Verlegung
(Wechsel BPflV/KHG)
306
0,3
315
0,3
18:
Rückverlegung
42
0,0
30
0,0
19:
Wiederaufnahme mit
Neueinstufung
23
0,0
10
0,0
20:
Wiederaufnahme mit Neuein-
stufung wegen Komplikation
3
0,0
4
0,0
21:
Wiederaufnahme
16
0,0
15
0,0
22:
Fallabschluss²
31
0,0
-
-
¹
vollständige Bezeichnung für gekürzte Entlassungsgründe:
01
Behandlung regulär beendet
15
Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre
02
Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung
Behandlung vorgesehen
vorgesehen
16
Externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgelt-
03
Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
bereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere
04
Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
Einrichtungen nach §17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
06
Verlegung in ein anderes Krankenhaus
17
interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-
08
Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen
Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach
einer Zusammenarbeit (§14 Abs. 5 Satz 2 BPflV)
§17b Abs. 1 Satz 15 KHG
09
Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
19
Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
10
Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
20
Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
11
Entlassung in ein Hospiz
21
Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
14
Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre
22
Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen
Behandlung vorgesehen
voll- und teilstationärer Behandlung
²
Entlassungsgrund 22 (Fallabschluss) wird erst seit 01.01.2008 erhoben.
© BQS 2009
29.04.2009 / 2008 - D7512-L58109-P26093